» Gebühren    Neufasung vom 02. September 2022

§ 24 Grundlagen der Gebührenordnung

Tierhalter & -züchter erhalten Leistungen im Rahmen des Vereinszweckes. Entgelte im ideellen Bereich sind steuerfrei, Leistungen des Zweckbetriebes sind mit 7,0% u. Leistungen des Wirtschaftl. Geschäftsbetriebes mit 19% MwSt beaufschlagt. Mitglieder müssen für Dienste des OHFV & Partner zwingend autorisierte Formulare des OHFV bzw. VK / VDH benutzen. Befunde werden ausschließlich an den Verein geschickt. Mitglieder erhalten beglaubigte Kopien. Ergebnisse trägt die Urkundenstelle in den Dokumenten kostenlos nach. Die Gebührensätze sind auf http://ohfv-ev.de einsehbar. Gemeinnützigkeit verbietet finanzielle Benachteiligung von Vereinsfremden / Nichtmitgliedern. Da bestimmte Leistungen für Externe nicht ohne umfangreiche Vorarbeiten erbracht werden können, werden diese gesondert fakturiert. Alle Geb&uunl;hren fließen ausnahmslos der Vereinskasse zu; es ist nicht erlaubt, daß sich ein Beauftragter des OHFV für seinen Einsatz honorieren läßt.


§ 25 Ausnahmen & Erstattungen

Die Erstattung der Fahrtkosten (km-Geld) für Beauftragte des OHFV erfolgt unmittelbar nach Ankunft durch das auslösende Mitglied. Es wird die Strecke für den lt. Routenplaner schnellsten Weg berechnet. Bei Distanzen deutlich über 100 km ist vorab Rücksprache mit der Geschäftsstelle zu führen. Die Erstattung von durch den Verein veranlaßten Fahrtkosten erfolgt bargeldlos auf das Empfängerkonto. Werden bestimmte Aufgaben, wie Absicherung von Veranstaltungen u.ä. durch eigens engagierte Mitglieder oder Externe wahrgenommen, kann zusätzlich eine Aufwandspauschale ausgereicht werden. Die Einzelheiten regelt die Veranstaltungs­ordnung, ebenso die Vergütung von Richtern und Ringschreibern.Die Höhe der Vergü­tungssätze & Aufwandspauschalen beschließt die MV nach dem Grundsatz der Angemessenheit.

    a) Ehrungen & Aufmerksamkeiten

Aus besonderem Anlaß kann ein Mitglied eine persönliche Zuwendung erhalten, die nicht im Widerspruch zu § 2 steht. Darunter zählen Ereignisse wie Jugendweihe, Konfirmation, Eheschließung u.a. herausragende persön­liche Jubiläen. Die Höhe muß dem Ereignis entsprechend angemessen sein und darf nicht den Rahmen einer Aufmerksamkeit übersteigen.

    b) Zuwendungen an Externe

Vereinsfremden / Nichtmitgliedern, deren Hilfe der OHFV in Anspruch genommen hat, kann eine angemessene Zuwendung ausgereicht werden, die nicht den Rahmen einer Aufmerksamkeit übersteigt. Angefallene Sachkosten sind unabhängig davon zu erstatten.

    c) Spenden an Hilfebedürftige

Der OHFV darf Spenden an in Notlage geratene gemeinnützige Körperschaften, im Rahmen seiner objektiven Möglichkeiten, vergeben. Es gilt das Solidarprinzip. Die Spende muß im Einklang mit unseren Vereinszwecken und dessen Verwirklichung stehen.


§ 26 Freistellungen

Bei allen vom OHFV betreuten Veranstaltungen sind Teilnehmer mit köperlichen Beeinträchtigungen, gleichsetzend Personen, deren Behinderung eine betreuende Begleitung erfordert, einschließlich dieser, von Eintrittsgeld / Teilnahmegebühr befreit. Das gilt nicht für tierbezogene Start- oder Meldegebühren zu Ausstellungen, Zuchtschauen und ähnlichen echten Wettbewerben.

§ 27 Strafgebühren

Schwere, nachweisbar vorsätzliche Verstöße gegen Satzung, Zucht- & Eintragsordnung, Falschbezeugung, manipulierte Dokumente oder Tiere, unterschlagene Befunde, öffentliche Diffamierung von OHFV, VK, NKP-RZB, deren Repräsentanten, Mitgliedern und Helfern werden mit einer Geldstrafe in Höhe von maximal € 500,00 geahndet; zivilrechtl Ansprüche Geschädigter bleiben davon unberührt. Der Betrag ist karitativen Zwecken, bevorzugt einer regionalen Kindereinrichtung zuzuführen. Je nach Art & Schwere des Verstoßes tritt anstelle einer Geldstrafe, oder zusätzlich zu dieser, die Aberkennung von Titeln, Diplomen, Einziehung der Abstammungsnachweise, Zucht- & Zwingersperre in Kraft. Ein leichterer Verstoß unterliegt der Rüge; wiederholter Verst0ß führt zum Ausschluß. Der OHFV finanziert sich nicht über Bußgelder!




» Gebührensätze  Kein Bestandteil der Satzung!

    Für alle Vorgänge sind zwingend die Formulare des OHFV zu benutzen!
    Gebühren für Leistungen des OHFV,
    Bruttopreise inklusive 7,00% MwSt.
     
    Nr.
     
     Artikel
     
    Bemerkung
     
    Brutto
     
     Zuchtstätten-ErstabnahmeProtokoll mit Urkunde inkl. Zwingerschutzkarte €   58,85  
     Zwingerkontrolle mit Protokollauf Wunsch des Züchters, inkl. Urkunde/Schleife €   42,80  
     Zwingerschutzkarteauf DIN A4 hoch, 250g Karton, €   12,84  
     Zuchteignungsprüfunggilt für zwei Hitzen bzw. 1 Wurf, €   29,96  
     Nachzuchtbeurteilungauf Wunsch des Züchters, ab 8. Monat, je Tier €   24,08  
     Zuchtzulassungsprüfung °)in der OHFV-DB erfaßte Tiere & Ahnen, €   49,00  
     Zuschlag auf 4-6, für fremde TiereAhnen unbekannt/nicht in OHFV-DB erfaßt, einmalig €   26,75  
     Wurfbegleitung je Wurf ¹)in der 1. und ab der 4., 6.²), 8.³) sowie 10. Woche €   95,00  
     Ahnenbuch, leinengebundenca. 220g, 26 Seiten A5, 2 Dokumententaschen €   30,07  
    10  VDH-Zwingerbuch, personalis.mit OHFV-Formularen erheblich aufgewertet €   48,15  
    11  Abstammungsnachweis, einf.tabellar. Ausdruck, je 5 Ahnenpaare ohne Fotos €     6,42  
    12  GanztagesexkursionEinzelbeitrag pro Erwachsener €   14,45  
    13  RassehundeausstellungMeldegebühr pro Hund bzw. Welpengruppe €   26,75  
    14  Ausstellungskatalog, illustriertmit Einzelfotos der vorab gemeldeten Hunde€   15,00  
    15  Zuchtschau 1. HundStartgeld inkl. Ausstellungskatalog ohne Fotos €   40,00  
    16  Zuchtschau 2. Hund und jederweitere Hund dieses Halters, ohne Katalog €   32,99  
    18  offener RassehundetreffEinzelbeitrag Kind bis 14 Jahre frei; Erwachsener €   19,10  
    20  Seminar ab 5 Teilnehmernca. 2 Std., inkl. 1 AFG und Teilnahmenachweis €   11,77  
    21  Züchterseminarca. 4 Std., AFG, Dokumente, Teilnahmeurkunde €   23,54  
    22  Weiterbild. §11 Züchter / ZWje 3 Pers. ~ 6Std., AFG, Dokumente, Zertifikat €   59,92  
    30   Briefversand DokumenteInland, Großbrief inkl. Porto, bis 500g; *) €     3,50  
    31   Briefversand DokumenteInland, Maxibrief inkl. Porto, bis 1.000g; *) €     5,00  
    32   Übergabe-Einschreibenals Zuschlag auf Positionen 30 - 32 €     3,00  
    99   Verstoß gegen die ZObei nachgewiesenem Vorsatz #)€500,00  
             

    °) Dauerhafte ZZP erfolgt durch anerkannte, rassekundige Zuchtrichter nach begutachten des 1.Wurfes.
    ¹) Basis sind Würfe mit 3 - 6 Welpen. Abweichungen werden mit 25% Ab- oder Aufschlag berechnet.
    ²) Wurfkontrolle 2 in der 6. Woche ist bei Neuzüchtern Pflicht, sonst nur bei Bedarf bzw. Anforderung.
    ³) Klin. Untersuchung, chippen, impfen, tierärztl. Zuchtstättenkontrolle sind gem. GOT selbst zu zahlen.
    *) Welpen- und Zwingerbücher versenden wir versichert ggfs. mit anderen zuverlässigen Dienstleistern.
    #) Das einmalige Bußgeld ist karitativen Zwecken bzw. einer regionalen Kindereinrichtung zuzuführen.
    #) Im Wiederholungsfalle folgt der Vereinsausschluß. Der OHFV finanziert sich nicht über Strafgelder.




    Für alle Laboraufträge sind zwingend die Formulare des OHFVe.V. zu benutzen!
    Gebühren für Laborleistungen
    Bruttopreise inklusive 7,00% MwSt.
     
    Nr.
     
     Artikel
     
    Bemerkung
     
    Brutto
     
     DNA-Profil 22 Marker inkl. Zertifikataus EDTA-Blut oder Abstrich, je Tier *) **) €   46,65  
     Abstammungsnachweis je WurfProfile aller Elterntiere erforderlich €   38,00  
     Einlagerung je Blutprobe, 10 Jahrezu Forschungs- und Testzwecken €   21,40  
     Paket 1, Erbkrankheiten, Fell, Farbe1 Gentest  lt. Liste je Tier €   43,30  
     Paket 2, Farbpaket klein, 3 Farben3 Gentests - Farbe je Tier €   92,30  
     Paket 3, zusätzl. 1 Farbe zu 61 Gentests - Farbe je Tier€   30,00  
     Paket 4, Farbtest K-Lokus "brindle"1 Gentests - Farbe je Tier€   81,00  
    14  Einzeluntersuchung Merle 1 Gentest spez. Merle-Defektgen €   55,00  
    15  Einzeluntersuchung prcd-PRA 1 Gentest spez. G>A (C2Y) im PRCD-Gen €   56,50  
    16  Zertifikat zum GentestEinzelurkunde für jedes Testergebnis €     5,00  
           

    Alle Preise beinhalten die Eintragung der Ergebnisse in Abstammungs- & Zuchtdokumente !
    *) Abstrich nur bei Fremdrüden u. Welpen, deren Elternprofile aus EDTA-Blut im OHFV archiviert sind.
    **) Profilcode & Abstammungsausdruck werden in autorisierter Form in das Ahnenbuch eingetragen.

    Home       TOP


Preise für Röntgenauswertungen HD/ED/OCD/KW/PL b.a.w. bei Bedarf auf Anfrage!