» Beiträge & Spenden    Neufasung vom 02. September 2022

§ 21 Mitgliederbeitrag & Aufnahmegebühr

Mit Eintritt in den OHFV werden Beitrag und Aufnahmegebühr fällig. Lebenspartner von Züchtern zahlen Beiträge wie Züchter, Vorstände wie Hauptmitglieder, Angehörige / Partner ohne zuzuordnenden Hund als Anschlußmitglied. Beiträge sind als Jahreszahlung, unterjährig ab Aufnahme anteilig zu zahlen. Die Veranlagung assoziierter Mitglieder wird im Einzelfall beschlossen. Bei Erfordernis kann von allen volljährigen Mitgliedern eine Umlage eingeworben werden. Der Beitrag muß zum 1. Januar auf dem Vereinskonto verfügbar sein. Förderer zahlen bei Übernahme als Mitglied keine Aufnahmegebühr, ausgenommen aktive Züchter. Alle Änderungen zu Beiträgen, Aufnahmegebühr und Umlage beschließt die Mitgliederversammlung.


Beitragssätze ab 2024

Nr
 
 Mitgliedsstatus
 
Hunde
 
Beitrag
ab 1.1.
Beitrag
monatl.
Aufnahme
einmalig
 
00  Hauptmitglied027,0002,2505,00
01  Hauptmitglied130,0002,5010,00
02  Hauptmitglied233,0002,7515,00
03  Hauptmitglied336,0003,0020,00
04
05
 Züchter und
 Deckrüdenhalter
1 - 348,0004,0025,00
06  Anschlußmitglied018,0001,5005,00
07  Jugendmitglied115,0001,2505,00
08  Jugendmitglied012,0001,0005,00
09  Juniormitglied001,00--
10  Ehrenmitglied0 - 201,00--


Nr
 

 Mitgliedsstatus
 

Monatsbeiträge nach Wahl
 
11  Förderer, natürl. Person:
 entspricht Jahresbeitrag:
02,00    03,25    04,25   07,50
24,00   39,00   51,00   90,00
12  Förderer, jurist. Person:ab € 10,00 = 120,00/p.a.
Darüberhinaus ist jeder beliebige Betrag möglich!


§ 23 Mitgliederstatus

Haupt-, Jugend-, Junior-, Anschluß- und Ehrenmitglieder sind natürliche, Förderer können natürliche oder juristische Personen sein. Anschlußmitgliedschaft bedingt ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Hauptmitglied. Bei mehr als 3 erwachsenen Hunden ist auch der Partner Hauptmitglied; ebenso, wenn dieser einen eigenen Hund besitzt. Für mehr als die bei uns erlaubten Hunde / Mitglied, ist eine individuelle Übergangslösung zu beantragen. Ein Anschlußmitglied hat Rechte & Pflichten wie ein Hauptmitglied, erhält aber keine separate Post, sofern es nicht zwingend ist. Die Jugendmitgliedschaft gilt für 14 - 18jährige, Jüngere, ab 8 Jahre zahlen wie Ehrenmitglieder ohne Züchterstatus den symbolischen Beitrag, sind von eventuellen Umlagen befreit und haben zu allen vom OHFV ausgerichteten Veranstaltungen freien Eintritt.


§ 24 Förderer / Spender

Förderer unterstützen selbstlos Ziele & Philosophie des OHFV. Einzelpersonen, Familien, juristischen Personen und ggfs. gewerbsmäßigen Züchtern kann eine Fördermitgliedschaft zuerkannt werden. Diese beginnt im Eintrittsmonat und endet am letzten Tag des 12. Monats automatisch. Alternativ kann eine natürliche Person in die Vollmitgliedschaft übernommen werden. Der Verein ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da wir die Zucht nicht als Erwerbsmodell betreiben. Wir sind jedem Gönner für dessen Engagement sehr dankbar und stellen dafür gerne abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen aus.
Der Vorstand ist berechtigt, eine Fördermitgliedschaft, oder die Annahme einer Spende, aus wichtigem Grund abzulehnen.