» Beiträge & Spenden Neufasung vom 02. September 2022
§ 21 Grundlagen der Beitrags- & Spendenordnung
Mit Eintritt in den OHFV werden Beitrag und Aufnahmegebühr fällig. Lebenspartner von Züchtern zahlen Beiträge wie Züchter, Vorstände wie Hauptmitglieder, Angehörige / Partner ohne zuzuordnenden Hund als Anschlußmitglied. Beiträge sind als Jahreszahlung, unterjährig ab Aufnahme anteilig zu zahlen. Die Veranlagung assoziierter Mitglieder wird im Einzelfall beschlossen. Bei Erfordernis kann von allen volljährigen Mitgliedern eine Umlage eingeworben werden. Der Beitrag muß zum 1. Januar auf dem Vereinskonto verfügbar sein. Förderer zahlen bei Übernahme als Mitglied keine Aufnahmegebühr, ausgenommen aktive Züchter. Alle Änderungen zu Beiträgen, Aufnahmegebühr und Umlage beschließt die Mitgliederversammlung.
Nr |
Mitgliedsstatus |
Hunde |
Beitrag ab 1.1. |
Beitrag monatl. |
Aufnahme einmalig |
00 |
Hauptmitglied | 0 | 27,00 | 02,25 | 05,00 |
01 |
Hauptmitglied | 1 | 30,00 | 02,50 | 10,00 |
02 |
Hauptmitglied | 2 | 33,00 | 02,75 | 15,00 |
03 |
Hauptmitglied | 3 | 36,00 | 03,00 | 20,00 |
04 05 |
Züchter und Deckrüdenhalter | 1 - 3 | 48,00 | 04,00 | 25,00 |
06 |
Anschlußmitglied | 0 | 18,00 | 01,50 | 05,00 |
07 |
Jugendmitglied | 1 | 15,00 | 01,25 | 00,00 |
08 |
Jugendmitglied | 0 | 12,00 | 01,00 | 00,00 |
09 |
Juniormitglied | 0 | 00,00 | 00,00 | 00,00 |
10 |
Ehrenmitglied | 0 - 2 | 05,00 | - | - |
Nr |
Mitgliedsstatus |
Monatsbeiträge nach Wahl |
11 |
Förderer, natürl. Person: entspricht Jahresbeitrag: | 02,00 03,25 04,25 07,50 24,00 39,00 51,00 90,00 |
12 |
Förderer, jurist. Person: | ab € 10,00 = 120,00/p.a. |
Darüberhinaus ist jeder beliebige Betrag möglich! |
§ 22 Mitgliedsstatus
Haupt-, Jugend-, Anschluß- und Ehrenmitglieder sind natürliche, Förderer können natürliche oder juristische Personen sein. Anschlußmitgliedschaft bedingt ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Hauptmitglied. Bei mehr als 3 erwachsenen Hunden ist auch der Partner Hauptmitglied; ebenso, wenn dieser einen eigenen Hund besitzt. Für mehr als die bei uns erlaubten Hunde / Mitglied, ist eine individuelle Übergangslösung zu beantragen. Ein Anschlußmitglied hat Rechte & Pflichten wie ein Hauptmitglied, erhält aber keine separate Post, sofern es nicht zwingend ist. Die Jugendmitgliedschaft gilt für 14 - 18jährige, Jüngere, ab 8 Jahre, sind beitragsfreie Juniormitglieder. Ehrenmitglieder ohne Züchterstatus zahlen den symbolischen Beitrag, sind von eventuellen Umlagen befreit und haben zu allen vom OHFV ausgerichteten Veranstaltungen freien Eintritt.
§ 23 Förderer / Spender
Förderer sein bedeutet, Ziele & Philosophie des OHFV selbstlos zu unterstützen. Einzelpersonen, Familien, juristische Personen und ggfs. gewerbsmäßigen Züchtern kann eine Fördermitgliedschaft zuerkannt werden. Diese beginnt im Eintrittsmonat und endet am letzten Tag des 12. Monats automatisch. Alternativ kann eine natürliche Person nahtlos in eine Vollmitgliedschaft übergehen. Der Verein ist jedem Spender für die Unterstützung sehr dankbar und stellt dafür abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen aus. Der Vorstand ist berechtigt, eine Fördermitgliedschaft, wie auch die Annahme einer Spende, aus wichtigem Grund abzulehnen.
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