» Beitrags- & Spendenordnung    Fassung: 04.03.2023

§ 21 Mitgliedsbeitrag & Aufnahmegebühr

Anders als bei ertragsorientierten Vereinen sind Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren & Spenden gemein­nütziger Körperschaften eine Hauptsäule der Vereinsfinanzierung. Mitglieder entrichten dazu einen Monatsbeitrag, der sich an der Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Zahl gehaltener Hunde orientiert. Die Aufnahmegebühr für aktive Züchter wird auf die Haltungseinheit erhoben., fällt also nicht zusätzlich für den Partner an. Beitragssätze und Staffelung beschließt die MV nach Erfordernis.


§ 22 Veranlagung & Zahlungsweise

1. Lebenspartner von Züchtern zahlen Beiträge wie Züchter, Vorstände wie Hauptmitglieder, Angehörige von Hauptmitgliedern ohne zuzuordnenden Hund als Anschlußmitglied. Beiträge sind als Jahreszahlung im Voraus, bzw. bei unterjährigem Eintritt anteilig zu zahlen. Alle Zahlungsdaten sind dem Beitragsbescheid zu entnehmen, der einmalig beim Eintritt versandt wird. Nur wenn sich Beitragssätze ändern, erhält jeder Betroffene einen aktualisierten Beitragsbescheid per Post.
Die Beiträge sind ohne weitere Aufforderung Mitte Dezember auf das OHFV-Geschäftskonto zu überweisen.
2. Die Aufnahmegebühr ist einmalig und unteilbar. Wird ein Förderer als Hauptmitglied übernommen, ist diese zu erlassen. Der Erlaß ist für aktive Züchter ausgeschlossen. Partner von Züchtern zahlen keine zusätzliche Aufnahmegebühr.
3. Die Veranlagung assoziierter Mitglieder wird im Einzelfall vom Vorstand beschlossen.
4. Bei Erfordernis kann die MV beschließen, von den Mitgliedern eine Umlage einzuwerben.

! Kein Satzungsbestandteil - nur zur Information !
Beitragssätze ab 2024
Nr
 
 Mitgliedsstatus
 
Hunde
 
Beitrag
ab 1.1.
Beitrag
monatl.
Aufnahme
einmalig
 
00  Hauptmitglied027,0002,2505,00
01  Hauptmitglied130,0002,5010,00
02  Hauptmitglied233,0002,7515,00
03  Hauptmitglied336,0003,0020,00
04
05
 Züchter sowie
 Deckrüdenhalter
1 - 348,0004,0025,00
06  Anschlußmitglied018,0001,5005,00
07  Jugendmitglied115,0001,2505,00
08  Jugendmitglied012,0001,0005,00
09  Juniormitglied001,00--
10  Ehrenmitglied0 - 201,00--
Monatsbeiträge nach Wahl
 11  Förderer, natürl. Person:
 entspricht Jahresbeitrag:
02,00    03,25    04,25   07,50
24,00   39,00   51,00   90,00
 12  Förderer, jurist. Person:ab € 10,00 = 120,00/p.a.
Darüberhinaus ist jeder beliebige Betrag möglich!


§ 23 Mitgliederstatus

Haupt-, Jugend-, Junior-, Anschluß- und Ehrenmitglieder sind natürliche, Förderer können natürliche oder juristische Personen sein. Anschlußmitgliedschaft bedingt ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Hauptmitglied. Bei mehr als 3 erwachsenen Hunden ist auch der Partner Hauptmitglied; ebenso, wenn dieser einen eigenen Hund besitzt. Für mehr als die bei uns erlaubten Hunde / Mitglied, ist eine individuelle Übergangslösung zu beantragen. Ein Anschlußmitglied hat Rechte & Pflichten wie ein Hauptmitglied, erhält aber keine separate Post, sofern es nicht zwingend ist. Die Jugendmitgliedschaft gilt für 14 - 18jährige, Jüngere, ab 8 Jahre zahlen wie Ehrenmitglieder ohne Züchterstatus den symbolischen Beitrag, sind von eventuellen Umlagen befreit und haben zu allen vom OHFV ausgerichteten Veranstaltungen freien Eintritt.


§ 24 Förderer / Spender

Förderer unterstützen selbstlos Ziele & Philosophie des OHFV. Einzelpersonen, Familien, juristischen Personen und ggfs. gewerbsmäßigen Züchtern kann eine Fördermitgliedschaft zuerkannt werden. Diese beginnt im Eintrittsmonat und endet am letzten Tag des 12. Monats automatisch. Alternativ kann eine natürliche Person in die Vollmitgliedschaft übernommen werden. Der Verein ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da wir die Zucht nicht als Erwerbsmodell betreiben. Wir sind jedem Gönner für dessen Engagement sehr dankbar und stellen dafür gerne abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen aus.
Der Vorstand ist berechtigt, eine Fördermitgliedschaft, oder die Annahme einer Spende, aus wichtigem Grund abzulehnen.