Alle gemeinsamen Aktivitäten von Mitgliedern und vereinsfremden Hundefreunden unterliegen bestimmten Regeln, um ein harmonisches Miteinander zu sichern. Bei Auftritten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum, auf umfriedeten Plätzen, in geschlossenen Hallen etc. sind die Belange von Besuchern, die ggfs. im Umgang mit Hunden unerfahren sind, zu berücksichtigen um zu verhindern, daß Personen ungewollt zu Schaden kommen. Ein verbleibendes Restrisiko ist entsprechend abzusichern.
    Weitere Festlegungen sind für unsere Rassehundeausstellungen, Zuchtschauen etc. verbindlich. Diese Ordnung unterscheidet sich grundsätzlich von der Praxis üblicher "Hundeshows". Der OHFVe.V. setzt nur qualifizierte Richter ein, die sich an festgelegte Rahmenbedingungen halten. Das sichert jedem zugelassenen Hund eine faire, jederzeit nachvollziehbare Bewertung. Dagegen haben unsere Rassehundeausstellungen zuvorderst einen informativen Charakter. Sie sollen Unterschiede zwischen den Rassen und deren ganz spezielle Eigenheiten aufzeigen. Eine züchterische Relevanz geht von ihnen, mangels Konkurrenz, im Regelfalle nicht aus.


» Veranstaltungsordnung

    Den reibungslosen Ablauf gemeinsamer Wandertage & Exkursionen, Verhaltens- und Belastungstests sowie der unter Schirmherrschaft des Vereins stehenden Hundetreffen, Aus- & Weiterbildungsmaßnahmen mit & am Hund verpflichtet alle Teilnehmer, mit Abgabe ihrer Anmeldung, nachfolgende Regelungen ohne Abstriche als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten.

» § 01     Tierhalterhaftpflicht

Jeder Teilnehmer an einer Veranstaltung muß bei der Anmeldung eine gültige Haftpflichtversicherung für jeden seiner Hunde nachweisen. Welpen aus einer OHFV-Zucht sind bis zum Ende des 6. Lebensmonats kostenlos versichert. Der Schutz endet automatisch, sofern nicht das zuvor erhaltene Angebot unterschrieben zurückgeschickt wurde.

» § 02     Impfschutz

Zu jeder Veranstaltung ist zwingend der Impfausweis jedes teilnehmenden Hundes mitzuführen. Der Hundeführer ist persönlich dafür verantwortlich, daß die in seiner Obhut stehenden Tiere über einen aktiven Impfschutz verfügen. Bitte bedenken Sie immer, daß Impfschutzlücken eine unnötige Gefährdung für alle teilnehmenden Hunde darstellen; das umsomehr, als auch ein ungewollter Kontakt mit fremden, freilaufenden Hunden niemals auszuschließen ist. Darüberhinaus gilt es auch, gesetzliche Regelungen zum Tollwutschutz einzuhalten. Die einzelnen Impfintervalle stimmen Sie mit Ihrem TA ab und achten dabei darauf, daß das Ablaufdatum des Schutzes auch in der betreffenden Spalte des Heimtierausweises vermerkt worden ist!

» § 03     Tiergesundheit

Es ist untersagt, Tiere mit erkennbarem oder vermutetem Ektoparasitenbefall zu einer Veranstaltung mit anderen Teilnehmerhunden mitzubringen; das gilt in gleichem Maße auch für laktierende Hündinnen.
Anders verhält es sich, wenn im Rahmen eines Seminares vom Veranstalter solche Hunde gezielt eingeladen werden, wozu entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind.
Keine Vorbehalte bestehen gegenüber Hunden mit rassetypischen oder individuellen gesundheitlichen Einschränkungen nichtinfektiöser Art, ebenso bei altersbedingten konditionellen Defiziten. Auch stellen erworbene oder angeborene Gehörlosigkeit sowie ein Verlust der Sehkraft für das betroffene Tier keinen pauschalen Ausschlußgrund an gemeinsamen Unternehmungen dar. Die Teilnahme tragender Hündinnen an Wanderungen ist bis zur 4.Woche uneingeschränkt möglich. Darüberhinaus entscheidet im Einzelfall die Art der Veranstaltung, ob ein Risiko bzgl. möglicher physischer wie psychischer überlastung vorliegen könnte. Der Tierhalter kennt seinen Hund am besten und hat stets für dessen Wohlergehen zu sorgen - er soll und darf ihn aber keineswegs in Watte packen; das wäre dem Tier und auch dessen Nachwuchs absolut abträglich! Es ist unumgänglich, dazu entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der Verein steht hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

» § 04     Zuchthygiene

Zu allen Gemeinschaftsveranstaltungen unterliegen läufige Hündinnen einem allgemeinen Zutritts- & Teilnahmeverbot. Zulässige Ausnahmen werden auf Antrag für NZB, ZEP etc. im Einzelfall erlaubt, wobei der Hundeführer für die unverzügliche Entfernung der Hündin nach erfolgter Beurteilung zu sorgen hat.

» § 05     Ordnung & Sicherheit

Absolute Selbstverständlichkeit ist, daß jeder Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners unaufgefordert beseitigt. Dazu sind ausreichend Kotbeutel mitzuführen.
Präventiv ist für jeden Hund ein Beißkorb oder verschließbare Tasche mitzuführen um den Spielregeln im öffentlichen Raum, etwa im ÖPNV, zu genügen.
Als unverträglich bekannte Hunde sind gesondert anzumelden. Wir schließen diese nicht aus sondern wollen sie disziplinieren und behutsam in die Rudelgemeinschaft integrieren.

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» Ausstellungsordnung

    Durch uns selbst bzw. mit Kooperationspartnern ausgerichtete offene Ausstellungen, Spezialzuchtschauen etc. von Rassehunden werden in Anlehnung an die FCI-Vorgaben durchgeführt. Jeder Teilnehmer anerkennt mit dem absenden seines Meldescheines / der Onlineanmeldung zusätzlich zu den §§ 01, 02, 03 Satz 1 und 04 der Veranstaltungsordnung die nachstehend aufgeführten Regeln & Bedingungen, welche mit Betreten des Ausstellungsgeländes ausnahmslos für alle Teilnehmer volle Gültigkeit haben.

» § 01     Teilnahmeberechtigung

Jeder Tierhalter, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, kann seinen Rassehund zur Ausstellung anmelden sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1.) eine gültige Tierhalterhaftpflicht gem. §01 Veranstaltungsordnung
2.) ein aktiver Impfschutz gem. §02 Veranstaltungsordnung
3.) ein korrekter Transponder mit Landeskenner ist vorhanden
4.) EU-Heimtierausweis, Befunde, anerkannte Abstammungsdokumente werden im Original vorgelegt
5.) Hund ist frei von Ektoparasiten, klinisch gesund, in gepflegtem, sauberen Zustand und
6.) verträglich gegenüber Artgenossen und Menschen
7.) kastrierte, ehem. Zuchtrüden müssen altersmäßig der Veteranenklasse zuzuordnen sein

» § 02     Teilnahmeversagung

Aus unserer Auffassung zu einer gesunden, sauberen Hundezucht ergeben sich Gründe, nach denen folgende Tiere von der Teilnahme auszuschließen sind:
1.) Bastarde wie Doodles, Cockapoo, Chiwalonka u.a. fälschlich als Rassehund angepriesene Mischlinge
2.) Hunde wie Collis u.a. mit Defektgen Merle, auch wenn VDH/FCI diese NOCH tolerieren
3.) Hunde mit durch Defektgen Dilute erzeugten Sonderfarben wie Retriever, Bullys u.a.
4.) Hunde, die festgelegte Mindestmaße / -gewichte unterschreiten wie Teacup u. a. Chimären
5.) Hunde mit gefärbten Haaren sowie anderen, auch unsichtbaren, undokumentierten Korrekturen
6.) Hunde mit gravierenden Wesensschwächen wie aggressiv, handscheu etc.
7.) Hündinnen in der Hitze, nach Ende der 4. Woche der Gravidität sowie laktierende Tiere
8.) Hunde, deren Ohren oder Rute kupiert oder durch chirurgische Eingriffe korrigiert wurden

» § 03     Platzordnung

Es ist grundsätzlich verboten, innerhalb des Ausstellungsgeländes resp. in der Ausstellungshalle einen Hund unkontrolliert frei laufen zu lassen. Anweisungen der Aufsichtspersonen ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Wiederholungsfall oder die Verweigerung haben den Platzverweis und ggfs. die nachträgliche Disqualifikation des Hundes zur Folge. Tiere, deren Halter nicht unmittelbar feststellbar sind werden kostenpflichtig konfisziert. Die Nutzung von Laserpointern ist auf dem Ausstellungsgelände verboten und führt zur Disqualifikation.

» § 04     Ringordnung

In und an den Ringen ist es untersagt, durch Sticker oder andere Maßnahmen werblich auf den eigenen Zwinger hinzuweisen. Es ist ebenso verboten von außerhalb des Ringes verbal oder gestikulierend auf den Hund einzuwirken.
Im Ring sind alle Kleinhunde nur an einer spez. Vorführleine, Großhunde an einer schmalen Halskette mit einfacher Führleine zu bewegen. Tiere, die sich so nicht händeln lassen, nicht frei hinter Artgenossen laufen, nicht in der geforderten Gangart laufen, werden des Ringes verwiesen *). Kleinhunde müssen, frei auf dem Richtertisch stehend, sich ohne Gegenwehr betasten und messen lassen; Großhunde haben alle körperlichen Befundungen einschl. der unabwendbaren Gebißinspektion durch den Richter zuzulassen.
*) In Baby- u. Jüngstenklasse sind bzgl. des Verhaltens weitgehende Zugeständnisse möglich.

» § 05     Meldeordnung

Alle Teilnehmer eines Wettbewerbes haben Chancengleichheit. Zu den Zuchtschauen und Ausstellungen des OHFV sind alle Hunde zugelassen, deren Standards von VDH od. FCI anerkannt sind, die nicht unter Qualzucht fallen und den OHFV-Zuchtbestimmungen entsprechen. Hunde mit vom aktuellen Standard abweichenden Eigenschaften, die an einem vom OHFV anerkannten Rückzuchtprogramm zur Gesundung ihrer Rasse teilnehmen, starten außer Konkurrenz. Mischlinge und Bastarde, die durch unredliche Vereine als Neurasse, Hybridrasse oder gar Rasse betitelt und mit "Papieren veredelt" werden, haben beim OHFV Ausstellverbot, können auch nicht zum Sonderring gemeldet werden. Bei ca. 450 verschiedenen Rassen sind Neuschöpfungen, die nur aus monetärem Interesse ihrer Produzenten entstehen, unnütz. Kein normaler Mensch geht auf eine Rassehundeausstellung um sich Mischlinge vorsetzen zu lassen; das ist Etikettenschwindel! Wir wollen den Interessenten gesunde, typvolle Vertreter ihrer Rasse zeigen. Dazu müssen aus den in Konkurrenz stehenden Tieren die Besten der Klassen ermittelt werden. Die Einhaltung des Meldeschlusses sichert u.a. eine fristgerechte Erstellung des Ausstellungskataloges; Nachmeldungen bis spätestens am Vortag der Veranstaltung sind nur im Ausnahmefall erlaubt. Es ist unbedingt jeder Hund in der für ihn zutreffenden Klasse zu melden; Alters-Stichtag ist der Tag vor der Veranstaltung!

Nr:  Startklasse:
01 Veteranenklasse
02 Babyklasse
03 Jüngstenklasse
04 Jugendklasse
05 Junghundklasse
06 Zwischenklasse
07 Zuchtklasse
08 Championklasse
09 Offene Klasse
10 Sonderklasse
11 Zuchtgruppe
12 ZEP/ZTP
Lebensalter:
über 8 Jahren
03 - 06 Monate
06 - 09 Monate
09 - 18 Monate
18 - 24 Monate
15 - 24 Monate
ab 24 Monaten
ab 24 Monaten
ab 18 Monaten
ab 18 Monaten
ab 09 Monaten
ab 18 Monaten
Prädikate:
nur Platzierung
vv, vsp, nv
vv, vsp, nv
V, SG, G, Gng, Dq
V, SG, G, Gng, Dq
V, SG, G, Gng, Dq
V, SG, G, Gng, Dq
V, SG, G, Gng, Dq
V, SG, G, Gng, Dq
-, SG, G, Gng,
V, SG, G, Gng, Dq
ZZ bzw. Kö
Reihung:
Pl.1 bis 4
keine
vv1 bis vsp4
V1 bis SG4
V1 bis SG4
V1 bis SG4
V1 bis SG4
V1 bis SG4
V1 bis SG4
SG1 bis SG3
V1 bis SG3
keine
Hinweise:
auch Kastraten erlaubt
Titel nur auf Vereinsebene
BOB möglich
V1 erlaubt CAC
gilt nur für DSH
Aufruf bei Bedarf
bis 6 Monate nach Absetzen



Aufruf bei Bedarf
Aufruf nach Klasse 06

» Die Klassennummern 01-09 entsprechen der Reihenfolge des Richtens, wobei als erstes alle Rüden- und
   anschließend alle Hündinnenklassen aufgerufen werden.
» Veteranen- und Babyklassen werden vor allen anderen Hunden vollständig abgeschlossen.
» Kastraten, die in der Veteranenklasse antreten, müssen erfolgreiche Deckrüden gewesen sein.
» Die Babyklasse wird nicht getrenntgeschlechtlich aufgerufen.
» In den Klassen 01 u. 03-09 werden die Plätze 1-4, in Klasse 10 u. 11 die Plätze 1-3 vergeben.
» Ab Prädikat "Gut" und weniger erfolgt grundsätzlich keine Reihung mehr.
» Klassen 05 und 06 werden im OHFV nicht aufgerufen; Klasse 09 beginnt im OHFV erst ab 18 Monaten.
» Klasse 10 ist Rassehunden ohne gültigen Nachweis sowie Kastraten vorbehalten. Als höchstes Prädikat
   kann SG1 vergeben werden. Entsprechend der Meldezahlen wird die SK zwischen den Klassen 03 und
   09 aufgerufen, damit die Offene Klasse nicht unter Zeitdruck geraten kann.
» Sind Zuchtgruppen gemeldet, entscheidet der Ausstellungsleiter über den Zeitpunkt des Aufrufes. Das
   vergebene Prädikat gilt für die gesamte Gruppe; eine Reihung innert der ZG erfolgt nicht.

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» § 06     Prämierungsordnung

Jeder ordnungsgemäß gemeldete Hund erhält eine Teilnahmebestätigung in vom Veranstalter festgelegter Form (Plakette, Wimpel, Urkunde etc.). Jeder bewertete Hund erhält neben dem Richterbericht eine Urkunde die den erreichten Formwert unter Angabe der Zahl direkter Konkurrenztiere ausweist. Die 3 Erstplatzierten erhalten zur Titelurkunde einen Pokal, Medaille, Schleife nach Wahl des Ausrichters; der Viertplatzierte bekommt neben der Rangurkunde einen kleinen Trostpreis. Preise & Pokale sind mit dem Startgeld abgegolten, werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt! Es ist ausgeschlossen, Pokale etc. käuflich zu erwerben oder "Punkte" zu sammeln um späterhin einen größeren Pott zu bekommen.

» § 07     Bewertungsregel

Die höchstmögliche Bewertungsstufe in den Rangklassen ist "Vorzüglich".
Innerhalb einer dieser Klassen kann maximal ein Hund mit "V1" bewertet werden, womit diesem Tier auch eine Championatsanwartschaft zugeteilt werden kann. Erfüllt keines der Tiere die Anforderungen für das Prädikat "Vorzüglich", kann der beste Hund der Klasse mit dem Prädikat "SG1" den in dieser Klasse ausgelobten Tagessieg, aber keine Anwartschaft zugesprochen bekommen.
Erreicht der Zweitplatzierte auch ein "Vorzüglich", kann er eine Reserveanwartschaft bekommen. Es gilt der Grundsatz, daß nur V1 und V2 zu einer Anwartschaft berechtigen. Die Entscheidung darüber fällt der verantwortliche Richter!
In der Jugendklasse wird bis zum vollendeten 12. Monat als höchste Bewertung ein Sg1 vergeben. Ältere Hunde können max. V1 erreichen.
Zu bestimmten Anlässen können Titel von vereinsinterner Bedeutung ausgelobt und auch in anderen als den Rangklassen vergeben werden; eine wirkliche Qualifizierung stellen diese nicht dar, bedienen eher humoristische Bedürfnisse; auch dazu stehen wir!

» § 08     Neue Wege im OHFVe.V.

Im Wissen um Tatsachen wie jene, daß seit Jahrzehnten gepflegte Rituale des Ausstellungswesens den Tieren, welchen sie eigentlich dienlich sein sollten, zuallererst unsägliches Leid gebracht haben da durch abartige, biologisch grundfalsche Entscheidungen ein absurdes Schönheitsempfinden suggeriert wurde und wird, daß peinlichste Übertreibungen dazu führten die allgemeine Rassegesundheit systematisch zu ruinieren, hat es der OHFVe.V. zu seiner Aufgabe gemacht einen neuen Modus für die Bewertung von Rassehunden zu erarbeiten. Grundidee ist, durch ein zweigliedriges System den unzulässigen Einfluß individuellen Schönheitsempfindens als richtungweisendes Element der Zucht auf ein unschädliches Maß zu reduzieren. Dazu werden objektive Prüfpunkte mit einer Wichtung von 75% durch die unvermeidbaren, subjektiven Kriterien ergänzt. Das ergibt eine Gesamtpunktzahl, deren 100%-Wert dem Idealtyp der jeweiligen Rasse entsprechen. Diese "100 Punkte" kann real kein lebender Hund erreichen denn dann wäre das Zuchtziel in vollem Umfang erfüllt. Die tatsächliche Punktzahl legt so auf einfache, nachvollziehbare Weise das jeweilige Prädikat fest. Eine Rangfolge der sich entsprechend qualifizierten Tiere wird dann in direkter Konkurrenz zueinander im Ring ausgemacht. Diese Methode ist mindestens in ihrem objektiven Teil von jedermann nachvollziehbar. Eine gezielte Mauschelei wie in den üblichen Vereinen mit ihren Allroundschows und nicht wirklich qualifizierten "Richtern für alle Rassen" ist damit ausgeschlossen. Genauso wird es beim OHFVe.V. keine V1-Bewertungen mittels Gießkannenprinzip geben. Wir sind bestrebt, den wirklich wichtigen, gesundheitlichen Belangen Priorität vor vermeintlicher Schönheit einzuräumen. Auf diese Weise lassen sich perverse Entartungen in deformierten Rassen zurückdrängen und künftig merzen, denn bei uns werden nicht die "Schönsten" sondern die "Besten" gekürt und diese sind nunmal die gesündesten und agilsten Vertreter ihrer jeweiligen Rasse.
Es ist noch ein weiter Weg dahin - und er ist alles andere nur nicht aus glattem Asphalt. Das wissen wir, schrecken kann es uns nicht. Die Ergebnisse ehrlicher Arbeit bedeuten uns mehr als eine mittels solcher Sinnlostitel wie "Worldcupwinner von Nadelwitz" gefüllte Kriegskasse.


Verehrter Leser, der folgende Bereich befindet sich im Aufbau, Änderungen folgen in Bälde.
Ihre Fragen beantworten wir gerne telefonisch oder per e-Mail.

» § 09     Richtereinsatz im OHFVe.V.

Zu den Zuchtschauen des OHFVe.V. werden keine "Universalrichter aller Rassen" bestellt. Wir wollen die Aussteller nicht auf so eine Weise hintergehen wie es bei der Masse aller Vereine außerhalb des VDH praktiziert wird. Aus dem Grunde werden wir ausschließlich Spezialzuchtrichter mit Qualifikationsnachweis für die zu bewertende Rasse einsetzen. Wer eine Rasse richten will, muß als Ausbildungsgrundlage nachweisen können, daß er selbst diese Rasse züchtet oder über mehrere Jahre gezüchtet hat. Das gilt ebenso für die Zuchteignungsprüfung. Nur so ist es möglich, jeden Aussteller kompetent zu beraten und dem Züchter fundierte Hinweise für seine weitere Arbeit geben zu können. Die Tätigkeit als Zuchtrichter ist überaus verantwortungsvoll, steht für objektiv-kritische Beurteilung, was den Richterbericht so wertvoll macht da er dem Wohl des Tieres, der Entwicklung der Rasse dient!

» § 10     Ablauf des Richtens im OHFVe.V.

Neues hat es immer schwer weil es unbekannt ist, weil es auch nicht von Jetzt auf Gleich fehler- und reibungslos funktionieren wird. Aus diesem Grunde wird es während einer Übergangszeit, in der wir alle dazulernen müssen, sowohl eine konventionelle Bewertung als auch eine Wertung nach neuem System geben. Wirklich gute Hunde können davon nur profitieren, weniger Gute eher nicht - was aber der Rasse als solcher unmittelbar zuträglich sein wird. Ziel ist es, daß sich niemand der bei uns ausstellt über den Tisch gezogen fühlt und daß die Erstplatzierten auch wirklich die Besten im gesamten Starterfeld sind. Meldegebühren werden anfangs eher niedrig kalkuliert. Tabellen der rassespezifischen Bewertungskriterien mit dem jeweiligen Punktwert müssen erst erarbeitet werden.

» § 11     Ablauf der Rassehundeausstellung im OHFVe.V.

Anders als bei einer echten Zuchtschau kennt eine Rassehundeausstellung keine Konkurrenzen. Aus dem Grunde kann auch der willigste Richter kein wirklich objektives Urteil fällen - ein Umstand, der von der Masse freier Vereine so gewollt ist. Wir anerkennen den besonderen Reiz einer solchen Show einzig in der großen Vielfalt vertretener Zuchtformen, bei insgesamt überschaubarem Pool gemeldeter Tiere. Das macht solche Veranstaltungen besonders für jene Hundefreunde interessant, die einen direkten Eindruck von einer oder mehreren sie besonders ansprechenden Rassen gewinnen möchten. Eine Zuchtschau wirkt dann schnell ermüdend wenn man feststellt, daß dies doch nicht die optimale Rasse für einen selbst sei.
Natürlich werden auch beim OHFVe.V. die Teilnehmer einer Rassehundeausstellung nach bestem Wissen und Können bewertet, aber nicht gerichtet! D.h., es wird in keinem Falle eine Reihung geben da diese bei nur ein, zwei Tieren einer Startklasse einen doppelten Betrug darstellen würde.
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der gesundheitlichen Prävention, der Individualgesundheit, der individuellen Präsentation, des Pflegezustandes u. der grundsätzlichen Standardkonformität des Hundes. Die daraus ermittelte Kennziffer erlaubt eine Vergabe von entsprechenden Clubtiteln in drei Stufen. Nationale Titel sind wie Anwartschaften oder gar Championate regelwidrig, weshalb derartige Vergaben nicht stattfinden. Mit der Meldegebühr sind Ausstellerverzeichnis sowie ggfs. ein Siegpreis abgegolten.

   

    Bitte etwas Geduld!