Zuchtzulassung Bologneser
 
Bedingungen zur Zuchtzulassung

»§ 21.3   Bologneser, Synonym = "Bolonka franzuska"

verbindlich für alle Entscheidungen: FCI-Standard 196 vom 20.04.1998, BOLOGNESER

Wir haben Bolonka franzuska beim Bologneser absichtsvoll mit dazugeschrieben, was ausdrücklich auf den historischen Hintergrund verweisen soll, daß das keine eigenständige Rasse, sondern lediglich ein anderer, in Rußland und in der DDR gebräuchlicher Name der Rasse Bologneser ist. Das bezieht sich also ausdrücklich auf den "echten, russischen Franzuska", der Anfang der 80er Jahre aus der Sowjetunion importiert und fortan im VKSK unter diesem Namen zuchtbuchmäßig betreut wurde. Etwa zeitgleich gelangte der erste Bolonka franzuska nach Westdeutschland und erhielt dort 1982 den ersten Eintrag dieser Rasse im Zuchtbuch des VK, welches seit dieser Zeit bereits durch Karin Biala-Gauß geführt wird. Mit Übernahme der VKSK-Züchter in den VK gelangte eine erhebliche Zahl Franzuskas unter die Fittiche des VK und eine bereits vorab erfolgte Klärung mit der RKF, welche durch den Generalsekretär der FCI erfolgte machte klar, daß diese kleinen weißen Wuschel nichts anderes als reinrassige Bologneser sind. Das ist der wahre Grund, weswegen alle DDR-Ahnentafeln die für "Bolonka Franzuska" ausgestellt worden sind auf Bologneser umgeschrieben werden mußten. Damit erhielten diese Tiere nun auch die offizielle Anerkennung durch die FCI.
Diese Entwicklung scheint an manchen Leuten vorbeigegangen zu sein, weswegen man heute noch immer Offerten findet, in denen Franzuska angeboten werden. Leider trifft man auch auf Tiere, welche vom Haartyp alles andere, nur keine wirklichen Franzuska/Bologneser sind. Solche von Bastardierern erzeugten Tiere sind im OHFVe.V. für jegliche Zucht gesperrt. Zudem wird diese Rassebezeichnung vom OHFVe.V. nicht anerkannt und da so lautende Ahnentafeln nur von dubiosen Vereinen ausgegeben werden, ist eine ungeprüfte Anerkennung der dort vorgenommenen Eintragungen ausgeschlossen.

Grünmarkierter Befund = die Nachkommen aus der Paarung mit einem gleichwertigen Partner dürfen automatisch als genetisch gesund gelten.
Orangefarbener Befund, Verpaarungsvorschrift = alle Nachkommen aus dieser Paarung müssen zwingend den entsprechenden Gentest machen!
Rotmarkierte Befunde = das betroffene Tier unterliegt einem absoluten Zuchtverbot.
Blau markierte Tests basieren auf Freiwilligkeit. Die Züchterehre gebietet entsprechende Ergebnisse offenzulegen, was im ungünstigen Falle ein Zuchtverbot bedeuten kann. Der Zuchtleitung obliegt es, in begründeten Fällen solche Tests anzuordnen.

01. - Transponder mit Landeskenner, Chipnummer muß mit HTA und Ahnentafel übereinstimmen
02. - EU-Heimtierausweis mit Nachweis der Impfungen, einschl. Tollwut
03. - DNA-Profil, vollständiger Ausdruck, ISAG-Standard mit 19 Markern
04. - Abstammung, zertifiziert, Basis: DNA-Profile beider Elterntiere
05. - EDTA-Blutprobe, im OHFV-Partnerlabor für mindestens 10 Jahre deponiert
06. - Patellaluxation ab 13.Monat, TA-Befund Grad 0/0, ab 0/1 bzw. 1/0 = ZV
07. - Gentest Degenerative Myelopathie (DM), NN, N/DM und DM/DM = ZV
08. - Gentest Prog. Ret. Atrophie (prcd-PRA), NN, N/PRCD und PRCD/PRCD = ZV
09. - Dilution ist rassetypisch irrelevant!
10. - Gentest Furnishing (F), FF, N/F und N/N = ZV
11. - Merle ist rassetypisch irrelevant !
12. - Gentest Maligne Hyperthermie (MH), NN, N/MH mit NN-Partner, MH/MH = ZV
13. - Gentest Hyperuricosurie (SLC), NN, N/SLC mit NN-Partner, SLC/SLC = ZU
14. - Patellaluxation 2, Nachkontrolle ab 49.Monat, TA-Befund 0/0, schlechter als 0/0 = ZV
15. - Gonioskopie

Grundsätzlich werden nur Hunde zur Zucht zugelassen, deren Luxationsgrad nicht schlechter als 0/0 ist, wobei diese Befundung keinesfalls vor Ende des 12.Lebensmonats und nicht vor Beginn bzw. während oder kurz nach einer Läufigkeit erfolgen darf, wenn das Ergebnis korrekt ausfallen soll. Im Zweifel sollte dieser Test vom gleichen TA zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Eine unklare Diagnose ist durch einen der speziell zertifizierten PL-Untersucher (Liste liegt vor) abklären zu lassen. Ehestens nach vollendetem 4.Lebensjahr hat eine erneute Befundung der Patella zu erfolgen. Dies ist keine Option sondern zwingend zur Erteilung bzw. Verlängerung der Zuchtzulassung. Tiere ab Luxationsgrad 0/1 bzw. 1/0 werden als zuchtuntauglich erklärt.
Es ist Sorge zu tragen, daß die Welpenkäufer diese Befundungen ebenso vornehmen lassen indem ihnen die Kosten erstattet werden.
Obgleich Degenerative Myelopathie beim Bolonka Zwetna keine Verbreitung hat, steht dieser Gentest bei uns an 1.Stelle. Getreu dem Motto "Wehret den Anfängen!" soll dieser schrecklichen Erbkrankheit, für die es keinerlei Heilung gibt, der Kampf angesagt werden. Die Kosten der Untersuchung sind angesichts des verhinderbaren Leidens lächerlich gering.
Der Test auf Hyperuricosurie wird für Zuchthunde empfohlen da beim Wissen um die Veranlagung mit entsprechender Ernährungsweise Steinbildung vorgebeugt, Operationen vermieden werden können. Da SLC rezessiv vererbt wird, kann mit Anlageträgern gezüchtet werden wenn der Partner ebenfalls getestet und als anlagefrei (NN) befundet wurde. Wir haben reinerbige SLC-Träger als Zuchtuntauglich ausgewiesen, vertrauen der Ehrlichkeit unserer verantwortungsvoll handelnden Züchter.

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