Zuchtzulassung Deutscher Bolonka
 
Bedingungen zur Zuchtzulassung

»§ 21.2   Bichons vom Typ Deutscher Bolonka

Eine Rasse "Deutscher Bolonka" gab und gibt es nicht. Der Name resultiert aus Bestrebungen bestimmter Kreise, die vom Standard des Russkaja Zwetnaja Bolonka deutlich abweichenden Tiere gegen den Willen der RKF, durch den VDH bei der FCI als eigene deutsche Rasse zu etablieren. Hintergrund des ganzen ist der Umstand, daß in besagten Kreisen die Zucht auf einem veralteten Standard aus dem Jahre 1997 basiert, der zudem auch noch falsch übersetzt / interpretiert wird. Dieser wurde 2010 durch eine Neufassung ersetzt, in der u.a. sowohl die Größe korrigiert als auch der Anteil erlaubter Weißzeichnung auf max. kleinste Flecken reduziert wurde. Grundsätzlich darf ein Russkaja Zwetnaja Bolonka bis auf kleinste Abzeichen an Brust und Zehen seit 1951 immer nur einfarbig - inkl. Black & Tan - sein!
Die Gilde der Massenproduzenten hat sich nie daran gestört, daß deren Hunde zu großen Teilen nicht dem Standard des RZB entsprechen - sie lassen sich halt gut verkaufen "weil sie schön bunt und klein" sind. Mit Anerkennung der RZB-Rasse als "Bolonka zwetna" durch den VDH verband sich die Hoffnung, daß die abartigen Tiere in absehbarer Zeit verschwunden sein werden, zumal der VDBZ den Irrweg "Deutscher Bolonka" erkannt hatte und dieses Zuchtprogramm einstellte. Leider hat auch diese Hoffnung getrügt. Und so wurstelt man damit herum, den Weißanteil auf max. 50% zu reduzieren. Konsequente Zuchthygiene ist etwas anderes als der neuerliche Kniefall vor den monetär orientierten Massenvermehrern.
Der OHFVe.V. setzt alles daran, den "Deutschen Bolonka" schnellstens erlöschen zu lassen. Damit das nicht den Anschein purer Willkür hat, nehmen wir den RKF-Standard v. 1997 zur Grundlage was bedeutet, daß alle Tiere die nach diesen Kriterien der Disqualifikation unterliegen, keine Zuchterlaubnis erhalten können! Auch solche Tiere werden noch eingetragen, erhalten aber in der Ahnentafel einen deutlichen Zuchtverbotshinweis!
Wegen vieler undokumentierter weil illegaler Bastardierungen sind diese der Massenzucht entstammenden Tiere für teils dramatisch erhöhte Erbkrankheiten und Deformationen bekannt. Die Meßlatte muß darum deutlich höher gelegt werden, im Interesse gesunder Nachkommen.

Grünmarkierter Befund = die Nachkommen aus der Paarung mit einem gleichwertigen Partner dürfen automatisch als genetisch gesund gelten.
Orangefarbener Befund, Verpaarungsvorschrift = alle Nachkommen aus dieser Paarung müssen zwingend den entsprechenden Gentest machen!
Rotmarkierte Befunde = das betroffene Tier unterliegt einem absoluten Zuchtverbot.
Blau markierte Tests basieren auf Freiwilligkeit. Die Züchterehre gebietet entsprechende Ergebnisse offenzulegen, was im ungünstigen Falle ein Zuchtverbot bedeuten kann. Der Zuchtleitung obliegt es, in begründeten Fällen solche Tests anzuordnen.

01. - Transponder mit Landeskenner, Chipnummer muß mit HTA und Ahnentafel übereinstimmen
02. - EU-Heimtierausweis mit Nachweis der Impfungen, einschl. Tollwut
03. - DNA-Profil, vollständiger Ausdruck, ISAG-Standard mit 19 Markern
04. - Abstammung, zertifiziert, Basis: DNA-Profile beider Elterntiere
05. - EDTA-Blutprobe, im OHFV-Partnerlabor für mindestens 10 Jahre deponiert
06. - Patellaluxation ab 13.Monat, TA-Befund Grad 0/0, Grad 0/1, 1/0, 1/1 = ZV
07. - Gentest Degenerative Myelopathie (DM), NN, N/DM, DM/DM = ZV
08. - Gentest Prog. Ret. Atrophie (prcd-PRA), NN, N/PRCD, PRCD/PRCD = ZV
09. - Gentest Dilution (D), DD, D/d, d/d = ZV
10. - Gentest Furnishing (F), FF, N/F mit FF-Partner, N/N = ZV
11. - Gentest Merle (M), mm, jedes andere Ergebnis = ZV
12. - Gentest Maligne Hyperthermie (MH), NN, N/MH mit NN-Partner, MH/MH = ZV
13. - Gentest Hyperuricosurie (SLC), NN, N/SLC mit NN-Partner, SLC/SLC = ZU
14. - Patellaluxation 2, Nachkontrolle ab 49.Monat, TA-Befund 0/0, jedes andere Ergebnis = ZV!
15. - Gonioskopie

Grundsätzlich werden nur Hunde zur Zucht zugelassen, deren Luxationsgrad nicht schlechter als 0/0 ist, wobei diese Befundung keinesfalls vor Ende des 12.Lebensmonats und nicht vor Beginn bzw. während oder kurz nach einer Läufigkeit erfolgen darf, wenn das Ergebnis korrekt ausfallen soll. Im Zweifel sollte dieser Test vom gleichen TA zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Eine unklare Diagnose darf ab 18.Monat durch einen speziell ausgebildeten Veterinär, den der OHFV benennt, abgeklärt werden.
Ehestens nach vollendetem 4.Lebensjahr hat eine erneute Befundung der Patella zu erfolgen. Dies ist keine Option sondern zwingend zur Erteilung der weiteren Zuchttauglichkeit. Tiere ab Luxationsgrad 0/1, 1/0, 1/1 oder schlechter dürfen im OHFVe.V. nicht zur Zucht verwendet werden.
Obgleich Degenerative Myelopathie beim Bolonka Zwetna keine Verbreitung hat, steht dieser Gentest bei uns an 1.Stelle. Getreu dem Motto "Wehret den Anfängen!" soll dieser schrecklichen Erbkrankheit, für die es keinerlei Heilung gibt, der Kampf angesagt werden. Die Kosten der Untersuchung sind angesichts des verhinderbaren Leidens lächerlich gering.
Der Test auf Hyperuricosurie wird für Zuchthunde empfohlen da beim Wissen um die Veranlagung mit entsprechender Ernährungsweise Steinbildung vorgebeugt, Operationen vermieden werden können. Da SLC rezessiv vererbt wird, kann mit Anlageträgern gezüchtet werden wenn der Partner ebenfalls getestet und als anlagefrei (NN) befundet wurde. Wir haben reinerbige SLC-Träger als Zuchtuntauglich ausgewiesen, vertrauen der Ehrlichkeit unserer verantwortungsvoll handelnden Züchter.

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