Zuchtzulassung Russkaja Zwetnaja Bolonka
 

Folge gewißenloser Vermehrer


Voraussetzungen zur Zuchtzulassung

§45.1 RUSSKAJA ZWETNAJA BOLONKA

verbindlich für alle Entscheidungen: Originalstandard RKF-Journal 15.05.2019
mit folgenden Einschränkungen:

1.) Hündinnen unter 22cm / 2,5kg sind ausgeschlossen;
2.) Rüden unter 20cm / 2,0kg sind ausgeschlossen;

Grünmarkierter Befund = die Nachkommen aus der Paarung mit einem gleichwertigen Partner dürfen automatisch als genetisch gesund gelten.
Orangefarbener Befund + Verpaarungsvorschrift = alle Nachkommen aus dieser Paarung müssen zwingend den entsprechenden Gentest machen!
Rotmarkierte Befunde = das betroffene Tier unterliegt einem absoluten Zuchtverbot.
Der Zuchtleitung obliegt es, in begründeten Fällen weitere Untersuchungen fallbezogen anzuordnen.

Grundvoraussetzungen:
01. - Transponder mit Landeskenner, Chipnummer muß mit HTA und Ahnentafel übereinstimmen
02. - EU-Heimtierausweis mit Nachweis der Impfungen, einschl. Tollwut
03. - DNA-Profil, vollständiger Ausdruck, ISAG-Standard, ab 2019 mit 22 Markern
04. - Abstammung, zertifiziert, Basis: DNA-Profile beider Elterntiere
05. - EDTA-Blutprobe, im OHFV-Partnerlabor für mindestens 10 Jahre deponiert
06. - persist. Milchzähne sind zu dokumentieren und bei der Partnerwahl zu berücksichtigen
07. - Patellaluxation ab 15.Monat, auf VDH-Formular, Befund Grad 0/0, 1/1 = ZV
        empfohlener bpt zert. TA: Dr. Dietrich Lügner, 02625 Niederkaina

Pflichtuntersuchungen:
08. - Gentest Prog. Ret. Atrophy (prcd-PRA), NN, N/PRCD mit NN-Partner, PRCD/PRCD = ZV
09. - Gentest Maligne Hyperthermie (MH), NN, N/MH mit NN-Partner, MH/MH = ZV
10. - Gentest Verdünnungsfarbe (D), DD, D/d mit DD-Partner, d/d = ZV
11. - Gentest Bart & Augenbrauen (F), FF, N/F mit FF-Partner, N/N = ZV
12. - Gentest Merle (M) *), mm, jeder andere Befund = Zuchtverbot!
zusätzlich bei Fellfarbe "Fuchsrot":
13. - Gentest Cone Rod Dystrophy (crd4/cord1), NN, N/crd4 mit NN-Partner, crd4/crd4 = ZV

freiwillige Untersuchungen (nicht auf Ahnentafel eingetragen):
14. - Gentest Degenerative Myelopathie (DM), NN, N/DM und DM/DM = ZV
15. - Gentest Hyperuricosurie (SLC), NN, N/SLC mit NN-Partner, SLC/SLC = ZU
16. - Patellaluxation 2, Nachkontrolle ab 49.Monat, TA-Befund ab Grad 1/1 Zuchtverbot!

Grundsätzlich werden nur Hunde zur Zucht zugelassen, deren Luxationsgrad nicht schlechter als 0/0 ist, wobei diese Befundung keinesfalls vor Ende des 12.Lebensmonats und nicht vor Beginn, während oder kurz nach einer Läufigkeit erfolgen darf wenn das Ergebnis korrekt ausfallen soll. Im Zweifel ist dieser Test vom gleichen TA zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Ehestens nach vollendetem 4.Lebensjahr ist eine erneute Befundung vorzunehmen. Dies ist keine Option sondern zwingend zur Erteilung bzw. Verlängerung der Zuchtzulassung. Tiere ab Luxationsgrad 1/1 werden in jedem Falle als zuchtuntauglich erklärt. Bei einem Ergebnis von 0/1 oder 1/0 entscheidet die ZL in Absprache mit dem Befundersteller.
Es ist Sorge zu tragen, daß die Welpenkäufer diese Befundungen ebenso vornehmen lassen indem ihnen die Kosten erstattet werden. Der VDH-Durchschreibesatz ist in der Geschäftsstelle anzufordern. Bei reinen Familienhunden genügt das OHFV-Formular und die Befundung darf jeder approbierte Tierarzt vornehmen.
Ab 6. Monat ist ggfs. eine fortlaufende Gebißkontrolle auf persistierende Milchzähne durchzuführen und zu dokumentieren. Spätestens ab 8. Monat sind der / die betreffenden Zähne unter Narkose zu extrahieren. Der beauftragte TA muß dieses im Ahnenbuch eintragen da es sich hierbei um eine vererbbare Anlage handelt. Soll ein betroffener Hund züchterisch eingesetzt werden, muß der Geschlechtspartner keine Probleme beim Zahnwechsel und ein vollzähliges 6/6 Scherengebiß aufweisen. Bolonkas mit Zahnfehlstellungen, die bei geschlossenem Fang Zähne sichtbar erkennen lassen unterliegen einem grundsätzlichen Zuchtverbot.
Im Falle eines Vorbisses wird nur unter enger Voraussetzung und guter Paarungsplanung ein Zucht­einsatz erlaubt.
Obgleich Degenerative Myelopathie beim Bolonka zwetna bisher nicht in Erscheinung trat, muß immer mit dem hemmungslosen Wirken der Bastardierer gerechnet werden weswegen dieser Gentest für alle angekauften Zuchthunde von uns empfohlen wird. Getreu dem Motto "Wehret den Anfängen!" soll dieser schrecklichen Erbkrankheit, für die es keinerlei Heilung gibt, der Kampf angesagt werden. Die Kosten der Untersuchung sind angesichts des verhinderbaren Leidens lächerlich gering.
Der Test auf Hyperuricosurie wird für Zuchthunde empfohlen da beim Wissen um die Veranlagung mit entsprechender Ernährungsweise Steinbildung vorgebeugt, Operationen vermieden werden können. Da SLC rezessiv vererbt wird, kann mit Anlageträgern gezüchtet werden wenn der Partner ebenfalls getestet und als anlagefrei (NN) befundet wurde. Als Zuchtuntauglich haben wir reinerbige SLC-Träger ausgewiesen und vertrauen der Ehrlichkeit unserer verantwortungsvoll handelnden Züchter.
Bolonkas in der Verdünnungsfarbe Blau stehen grundsätzlich unter Zuchtverbot; Blauzucht ist Qualzucht!
*) Den Merletest haben wir in das Pflichtprogramm aufgenommen, wobei wir diesen nicht generell verlangen! Gefahr besteht immer bei einfarbig schwarzen Tieren dubioser Herkunft in Form der kryptischen Merle; auch bei Rotfelligkeit muß das in Betracht gezogen werden, da die Farbe Rot durch Bastardierung in Bolonkalinien eingeschleust worden ist. Das beweist auch das Auftreten der Cone Rod Dystrophy die erst in den letzten zwei, drei Jahren beim Bolonka nachweisbar ist, traditionell jedoch bei Dackel und Cocker vorkommt.

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