Kurz gesagt: In fast allen Punkten, auch wenn die anderswo etwa gleichlautend auf dem Papier stehen; dort stören sie niemanden! Wie es die Fragestellung schon sagt, mit einem Verein für Züchter wäre der OHFVe.V. nichts weiter als eine Interessenvertretung dieser Klientel und das ist es was die Masse der anderen Vereine ausmacht wenn man die Hundesportler ausnimmt. Letztgenannten kann man sicher auch ein selbstloses Tun zubilligen, den Züchtervereinigungen in Mehrheit dagegen nicht denn dort geht es nur darum, Einnahmen zu erwirtschaften, um nichts sonst.
Damit das nicht auch irgendwann mal hier passieren kann ist in unserer Satzung festgeschrieben, daß keine gewerblichen Tierproduzenten in den OHFVe.V. aufgenommen werden dürfen. Das sind jene, die oft so stolz damit werben eine "Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz" zu haben und regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert werden. Ja, die Erlaubnis haben sie - der §11 erlaubt den gewerblichen Handel mit Tieren, auch mit Welpen! Nicht mehr und nicht weniger, eine "Zuchterlaubnis" wie oft behauptet, stellt er absolut NICHT dar! Und was die VA-Kontrollen angeht, so fehlt am Ende dieses vorstehenden Satzes nur ein Wort: "müssen." Ja, so schreibt es das Gesetz bei entsprechender Massentierhaltung nunmal vor. Das sind die grundlegenden Unterschiede, aus denen heraus sich alle anderen Unterschiede ergeben und leicht erklären lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können gewerbsmäßige Züchter eine Mitgliedschaft erhalten, sofern diese nicht der Selbstlosigkeit entgegensteht. Da auch diese Gruppe der Überwachung durch das Veterinäramt unterliegt, ist es Außenstehenden nicht leicht, die Unterschiede zu erkennen. Der Verein muß dem Finanzamt gegenüber dafür geradestehen, weswegen wir sehr genau hinschauen, wer bei uns anklopft!
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