» Spender & Fördermitgliedschaft im OHFVe.V.:    Stand vom 08.05.2018

    Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen oder Spendenzahlungen sind grundsätzlich KEINE steuerbaren Einnahmen, weswegen darauf KEINE MwSt. erhoben wird!
    Für Mitgliedsbeiträge, auch Förderbeiträge dürfen wir Ihnen gegenwärtig keine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung ausstellen. Sofern Sie eine solche Bescheinigung benötigen, erhalten Sie diese automatisch zugeschickt, wenn von Ihnen eine Spende auf dem Konto des OHFVe.V. eingegangen ist; Sie müssen die Zuwendungsbestätigung NICHT extra anfordern.

    1.) Grundlagen         Bereich z. Zt. in Bearbeitung!
    Als anerkannt gemeinnütziger Verein, der seinen Zweck zuerst im Wohlergehen der Hunde auch durch eine Verbesserung ihres Stellenwertes in der Gesellschaft sieht, sind wir in erheblichem Maße auf die ideelle wie finanzielle Unterstützung durch Menschen angewiesen, welche diese Philosophie bereit sind mitzutragen, dem Gedanken folgend daß ein Hund - wie jedes andere Tier auch - eben keine seelenlose Funktionsmasse organischer Komponenten sondern ein zu erheblichen Teilen seines Daseins fühlendes, auch leidensfähiges Lebewesen ist. Ein Mitgeschöpf mit Emotionen - wenn wir uns dieser Diktion bedienen wollen.
    Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es schlicht unverantwortlich, speziell Heimtiere wie Hunde oder Katzen zur beliebigen Vorhaltung in Massen zu produzieren - von züchten im wahrsten Wortsinne kann da sowieso keine Rede sein!
    Diese Produzenten gebrauchen die wehrlosen Tiere als Mittel zum Zwecke der Sicherung ihres eigenen Lebensunterhaltes und das ist nur möglich, weil es reichlich kriminelle Vereine gibt, die solches Tun zum eigenen Vorteil auch noch unterstützen. Etwas derartiges gab, gibt und wird es nie unter der Regie des OHFV geben!
    Natürlich werden auch beim OHFV Hunde gezüchtet - eine schöne, erfüllende, wenn auch manchmal etwas anstrengende Aufgabe. Dabei achten wir aber auf entsprechende Nachhaltigkeit und um das tun zu können, darf man nicht in wirtschaftlichen Dimensionen denken sondern die Herausforderungen so annehmen, daß sie dem Tier, der Rasse und damit auch den künftigen Besitzern den größten Gewinn versprechen. Ein Gewinn der sich durch Vitalität und anhaltende Lebensfreude von "Hund & Herrchen" gleichermaßen auszahlt.

    2.) Fördermitgliedschaft
    Auf der Seite zur Beitrags- und Spendenordnung finden Sie orientierende Hinweise dazu, wie Sie unsere Vereinsarbeit finanziell unterstützen können. Schon mit monatlich 2 € ist uns geholfen und es versteht sich wohl, daß solche Kleinstbeträge als Jahreszahlung zu überweisen sind; in diesem Falle also 24 € für die kommenden 12 Monate. Als Fördermitglied erhalten Sie dafür eine personalisierte Anerkennungsurkunde.
    Einzelpersonen stehen auch andere Monatsbeiträge in Höhe von 3,00, 4,00 oder 7,50 € zur Auswahl.
    Mit einem Betrag von monatlich 5,00 € = 60,- p.a. ist eine Familien-Fördermitgliedschaft möglich. Darin eingeschlossen sind im Haushalt lebende Kinder ohne eigenes Einkommen. Auch hierfür bekommen Sie eine personalisierte Anerkennungsurkunde.
    Der Betrag von 120,00 ist der Mindestbetrag den eine Körperschaft zu entrichten hat, um als Fördermitglied anerkannt zu werden. Darüberhinaus darf jeder höhere Beitrag gerne gezahlt werden.
    Damit es nicht zu Verwechselungen kommt, benutzen Sie bitte unbedingt dieses speziell für Förderer vorgehaltene Formular. Sie können es herunterladen und ausdrucken (im Druckdialog die Größe 15,0 x 10,6cm und ggfs. je 1cm Rand oben und links einstellen) oder alternativ einfach H I E R per Mausklick anfordern.
    Tragen Sie alle Vornamen bei einer Familienmitgliedschaft ein; reicht der Platz nicht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!




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    3.) Geldspenden an den OHFVe.V.
    Im Unterschied zu einer Fördermitgliedschaft, die sich immer über einen Zeitraum von vollen 12 Monaten erstreckt, ist eine Spendenzahlung als einmalige Zuwendung im ideellen Bereich des Vereins im Jahr ihres Zuflusses aufzubrauchen. Dies gilt so für alle Kleinspenden, welche von der Sache her nicht projektgebunden sind - es sei denn sie wurden im Zuge einer Sammlung speziell für ein bestimmtes Vorhaben im Rahmen des Vereinszweckes eingeworben. Für Großspenden gilt das nur bedingt - bei diesen ist vom Spender stets die Mittelverwendung anzugeben bzw. müssen wir diese auf dem Zuwendungsbescheid exakt ausweisen und auch so gegenüber der Finanzbehörde nachweisen, etwa als Ansparung für eine geplante Investition.
    Bitte nutzen Sie für Ihre Kleinspende bis maximal € 200,- unser Formular. Sie können es herunterladen und ausdrucken (im Druckdialog die Größe 15,0 x 10,6cm und ggfs. je 1cm Rand oben und links einstellen) oder alternativ einfach H I E R per Mausklick anfordern.
    Seit 2018 müssen Sie diesen Einzahlungsbeleg selbst mindestens ein volles Jahr bis nach dem Erhalt ihres Steuerbescheides aufbewahren um ihn dem Finanzamt ggfs. auf Anforderung vorzuweisen. Der PC-Ausdruck wird, sofern er vollständig ausgefüllt ist, von den Ämtern anerkannt!
    Übersteigt der Spendenbetrag die Grenze von € 200,- nehmen sie bitte zuvor Kontakt mit uns auf!




    4.) Sachspenden an den OHFVe.V.
    Um dem Verein Sachspenden aller Art für den Spender steuerlich absetzbar zukommen zu lassen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Problemlos ist Neuware, da dieser ein konkreter Geldwert zuzuweisen ist. Bei bereits benutzten Gegenständen muß der Restwert realistisch geschätzt werden. Nehmen sie dazu bitte Kontakt mit uns auf! Wir stellen Ihnen die entsprechende Zuwendungsbestätigung über den / die betreffenden Sachen korrekt aus.

    5.) Aufwands- und Vergütungsspende an den OHFVe.V.
    Diese besonderen Formen des Verzichtes zu Gunsten einer gemeinnützigen Körperschaft werden von uns auch akzeptiert, verlangen aber nach ganz konkreten Voraussetzungen, welche NICHT im Nachhinein geschaffen werden dürfen. Auch hier gilt der Grundsatz, daß unbedingt eine vorherige Kontaktaufnahme erfolgen muß um die realen Möglichkeiten abzuklären.


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