Ist die Zuchtzulassung von einem der drei im VDH organisierten Pudelvereine ausgestellt worden, wird sie, ebenso wie dort ausgestellte Ahnentafeln, vorhandene Titel, Championate oder Anwartschaften und Leistungsprüfungen anerkannt.
Von freien Vereinen vergebene Titel werden anstandslos übernommen wenn der Veranstalter deutlich erkennbar benannt ist. Championate freier Vereine werden nur nach positiver Überprüfung auf Einhaltung korrekter Vergaberichtlinien anerkannt. Ahnentafeln freier Vereine, deren Zuchtbücher nicht offengelegt werden, finden erst nach positiver Plausibilitätsprüfung Anerkennung. Papiere von Vereine, welche nachweislich Ahnentafeln auch für Bastarde ausstellen - selbst wenn sie das Gegenteil behaupten - sind nicht akzeptabel. Hierfür müssen Ersatzpapiere ausgestellt werden, wozu entsprechende Recherchen erforderlich sind. Die Originale werden zur Beweissicherung archiviert.
Zuchtzulassungen, die nicht von anerkannten Spezialzuchtrichtern ausgestellt wurden, berechtigen im OHFVe.V. erst zur züchterischen Arbeit nachdem der betreffende Hund einer Überprüfung auf Standardkonformität und gesundheitliche Unbedenklichkeit unterzogen wurde. In den freien Vereinen agierende Formwertrichter sind leider inkompetent da ihnen das züchterische Fachwissen fehlt. Bestandsschutz gewähren wir Zuchthunden deren bisherige Nachzucht positiv begutachtet werden kann, sofern die geforderten Untersuchungen nachgewiesen oder nachgeholt werden.