Um das mit Anstand zu tun ist zuerst die Hündin durch einen ausgewiesenen Spezialzuchtrichter auf deren Zuchteignung zu untersuchen. Dazu müssen neben einer anerkennungsfähigen Ahnentafel die Befunde der genetischen Untersuchungen und ein Befundbogen zur PL-Untersuchung - alles im Original - vorgelegt werden. Wird die Zuchtzulassung erteilt, sind an Hand der Ahnen ein Deckrüde zu ermitteln und ein Deckvertrag abzuschließen. Klingt recht überschaubar, doch allein die Suche eines pasenden Rüden stößt schnell an Grenzen da seriöse Deckrüdenbesitzer vereinslose Hündinnen nicht decken lassen.
Will man es folglich richtig machen, ist als erster Schritt nach der Zuchtfähigkeitsbescheinigung der Aufnahmeantrag in einen Verein zu stellen. Dazu gehört dann auch die Beantragung eines Zwingernamens, welcher im OHFVe.V. erst nach positiver Zuchtstättenabnahme mit Überprüfung der Kenntnisse des angehenden Züchters eingetragen wird.